Was ist Bürgerarbeit?
Das bundesweite Modellprojekt „Bürgerarbeit" ist ein zusätzliches Angebot zur beruflichen Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt.
Es setzt sich aus den beiden Phasen „Aktivierung" und Beschäftigung" zusammen und dient der Vermittlung von arbeitslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sofern eine direkte Vermittlung nicht möglich ist, kann ein Beschäftigungsangebot für einen zusätzlichen und im öffentlichen Interesse liegenden Arbeitsplatz - dem Bürgerarbeitsplatz - erfolgen.
Dieser Arbeitsplatz wird durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss aus Bundesmitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
In der Regel erfolgt die Beschäftigung mit 30 Stunden/Woche und einer Bruttovergütung von mindestens 900 Euro. Für Alleinerziehende und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen sind Teilzeitbeschäftigungen von 20 Stunden/Woche mit einer Vergütung von mindestens 600 Euro möglich.
In der Phase der Beschäftigung wird den Beteiligten ein bis zu dreijähriger Arbeitsplatz geboten, der dem öffentlichen Wohl dient.
Eine Vermittlung aus der Maßnahme heraus ist möglich. Die Bürgerarbeit eröffnet bessere Möglichkeiten im Arbeitsmarkt und gibt den Bürgerarbeiterinnen und Bürgerarbeitern langfristig eine neue Perspektive.
