Für Bürgerinnen und Bürger
Auf dieser und den nachfolgenden Seiten erhalten Sie einen Überblick der Chancen am Arbeitsmarkt und der Leistungsansprüche nach dem SGB II.
Unter dem Menüpunkt „Standorte “ erfahren Sie, an welche Geschäftsstelle Sie sich im Bedarfsfall wenden können.
HINWEIS
Vor jeder Vorsprache sollten Sie sich unbedingt telefonisch
, je nach Anliegen, entweder mit Ihrem/Ihrer persönlichen Ansprechpartner/in (pAp) oder Leistungssachbearbeiter/in in Verbindung setzen.
Die jeweilige Rufnummer finden Sie unter dem Menüpunkt „Bürgerinnen und Bürger - Zuständigkeiten
“.
