Umwandlungszuschuss
Haben Sie Beschäftigte in Minijobs? Wir unterstützen Sie finanziell, wenn Sie bereit sind, einen Minijob in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln. Viele Arbeitssuchende üben über Jahre hinweg einen Minijob aus. Diese sollen mit Hilfe der Förderung finanziell auf eigenen Beinen stehen.
Die Förderung ist gestaffelt: für die Umwandlung in eine 20-Stunden-Stelle gibt es zurzeit nach Prüfung eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu 3000,- €, bei 40 Stunden fördern wir mit bis zu 5000,-€ einmalig.
Haben Sie Interesse am Umwandlungszuschuss des Jobcenters Ostholstein? Dann wenden Sie sich bitte an den persönlichen Ansprechpartner oder Fallmanager, den Ihr Mitarbeiter beim Jobcenter hat.