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Wissenswertes von A-Z

Es wurden 2 Einträge mit dem Anfangsbuchstaben „G“ gefunden

G

  • Geldauszahlung

    In der Regel werden die Leistungen zur Grundsicherung kostenfrei auf Ihr Konto bei einem Geldinstitut in der Bundesrepublik Deutschland überwiesen. Auf Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) halten alle Kreditinstitute, die Girokonten für alle Bevölkerungsgruppen führen, für jeden Bürger ein Girokonto (Guthabenkonto) bereit, wenn dies nicht aus besonderen Gründen im Einzelfall unzumutbar ist. Um Geld überwiesen zu bekommen, müssen Sie selbst Kontoinhaber oder bei einem gemeinsamen Konto mindestens Mitinhaber sein.

    Verfügen Sie über kein Konto, werden die Leistungen per gebührenpflichtiger Verrechnungsscheck angewiesen. Die hierdurch entstehenden Kosten tragen Sie als Antragsteller. Einzelbeträge unter 10 € werden nicht ausbezahlt, sondern so lange angesammelt, bis der Betrag überschritten wird. Wenn allerdings schon länger als sechs Monate keine Zahlung mehr erfolgt ist, wird auch ein Betrag unter 10 € ausgezahlt.


  • Gender-Hinweis

    Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.

    Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.