Inhalt

Wissenswertes von A-Z

Es wurden 4 Einträge mit dem Anfangsbuchstaben „L“ gefunden

L

  • Leistungen

    Als Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gibt es Sachleistungen, Dienstleistungen wie Information, Beratung und Unterstützung durch einen Ansprechpartner im Jobcenter sowie Geldleistungen, die den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Arbeit vermitteln sollen.
    Wichtigste Leistungen bei der Arbeitssuche sind Vermittlung und Beratung, durchgehende Einzelfallbetreuung (Fallmanagement), Erstattung von Bewerbungskosten und Reisekosten bei Vorstellungsgesprächen, Teilnahme an Trainingsmaßnahmen, Hilfen zur Mobilität, Förderung der beruflichen Weiterbildung und Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber, Arbeitsgelegenheiten, Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahmen und Vermittlungsgutscheine.
    Es gibt aber auch Leistungen, die beim Einstieg ins Berufsleben helfen sollen: Beispielsweise die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, die Schuldner- und Suchtberatung, die psychosoziale Betreuung, Einstiegsgeld bei Arbeitsaufnahme oder Selbständigkeit und Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz. Auf die zuletzt genannten Beispiele besteht kein Rechtsanspruch.


  • Leistungsanspruch

    Anspruch auf Bürgergeld haben alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen im Alter von 15 bis zum Erreichen der Altersgrenze, wenn sie sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Ausländern muss zusätzlich die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt sein oder erlaubt werden können. Ausgenommen sind allerdings Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt, ihre Familienangehörigen sowie Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Leistungen können auch Personen wie beispielsweise Angehörige bekommen, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einer so genannten Bedarfsgemeinschaft leben. Keine Leistungen erhalten Personen, die Rente wegen Alters beziehen oder länger als sechs Monate in einem Krankenhaus untergebracht sind. Inhaftierte haben grundsätzlich bereits ab dem Tag ihres Haftantritts keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II; es sei denn, sie sind als Freigänger unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 15 Stunden die Woche erwerbstätig. Auch Auszubildende, Schüler und Studenten bekommen in der Regel keine Leistungen.


  • Leistungsdauer

    Bürgergeld wird zeitlich unbegrenzt geleistet, so lange die Anspruchsvoraussetzungen wie die Hilfebedürftigkeit gegeben sind. Über den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist in der Regel für ein Jahr zu entscheiden (Bewilligungszeitraum). Sollte schon bei Abgabe des Antrags auf Bürgergeld erkennbar sein, dass die Hilfebedürftigkeit nur von kurzer Dauer ist, oder nur vorläufig entschieden werden kann, wird der Bewilligungszeitraum entsprechend verkürzt. In Ausnahmefällen ist auch eine Verlängerung möglich. Bitte stellen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes einen Weiterbewilligungsantrag.


  • Leistungsmissbrauch

    Leistungsmissbrauch wird unter anderem mit modernen Methoden der elektronischen Datenverarbeitung - auch in übergreifender Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Trägern - aufgedeckt, mit Nachdruck verfolgt und geahndet, um die Gemeinschaft der Steuerzahler zu schützen. Außerdem unterstützt der Außendienst des Jobcenters bei Verdachtsmomenten durch entsprechende Ermittlungen die Leistungssachbearbeiter.