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Wissenswertes von A-Z

Es wurde 1 Eintrag mit dem Anfangsbuchstaben „P“ gefunden

P

  • P-Konto

    Was ist ein P-Konto?
    Automatischen Pfändungsschutz für Ihr Gi-rokonto erhalten Sie nur, wenn Sie es in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen. Auf diesem P-Konto können dann bestimmte Freibeträge nicht gepfändet werden. Das P-Konto ist ein Zahlungskonto, dass dem Kontoinhaber eine unbürokratische Möglichkeit eröffnet, während einer Kontopfändung Zugriff auf den unpfändbaren Teil der Einkünfte bzw. des Guthabens zu behalten, z. B. zur Begleichung von Kosten für Miete, Energie und Versicherungen, und auf diese Weise weiter am Wirtschaftsleben teilnehmen zu können. Das P-Konto sichert eine angemessene Lebensführung.
    P-Konto.

    Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto (sogenanntes P-Konto) geführt wird.
    Zur Umwandlung in ein P-Konto benötigen Sie eine entsprechende Bescheinigung, die Ihnen das Jobcenter auf Anforderung ausstellt. Hierzu können Sie sich auch an die Schuldnerberatungsstellen der AWO (Eutin, Bad Schwartau und Fehmarn) bzw. GATE-OH (Neustadt, Oldenburg und Timmendorfer Strand) wenden, mit denen wir kooperieren.
    Antworten auf viele Fragen rund ums P-Konto finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale.