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Wissenswertes von A-Z

Es wurden 3 Einträge mit dem Anfangsbuchstaben „U“ gefunden

U

  • Umzug

    Bei einem erforderlichen und zuvor zugestimmten Umzug kann das Jobcenter Ostholstein die Wohnungsbeschaffungskosten, angemessene Umzugskosten und die Mietkaution für Sie übernehmen. Dazu müssen Sie aber vor Vertragsabschluss mit einem neuen Vermieter die Zusicherung des Jobcenters Ostholstein einholen, dass diese die Aufwendungen für die neue Unterkunft übernimmt. Diese wird in der Regel erteilt, wenn der Umzug erforderlich ist und die Kosten für die neue Unterkunft angemessen sind.


  • Unterhalt

    Beziehen Sie Bürgergeld, geht Ihr bürgerlich-rechtlicher Unterhaltsanspruch grundsätzlich kraft Gesetzes bis zur Höhe der bewilligten Leistungen auf das Jobcenter über. Das Jobcenter Ostholstein setzt in diesem Fall die Ansprüche gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten fest und setzt diese ggf. gerichtlich durch.

    Grundsätzlich haben einen Anspruch auf Unterhalt folgende Leistungsberechtigte:
    - Kinder gegenüber ihren Eltern bis zum Abschluss der Erstausbildung
    - Mütter/Väter nichtehelicher Kinder gegenüber den Vätern/Müttern
    - Getrennt Lebende und geschiedene Ehegatten
    - Lebenspartner bei getrennter und aufgehobener Lebenspartnerschaft

    Sollten Sie weitere Fragen haben, so wenden Sie sich an
    Jobcenter Ostholstein
    Zentraler Bereich- Unterhalt
    Janusstraße 5
    23701 Eutin
    E-Mail: Jobcenter.Ostholstein.402@jobcenter-ge.de

    Weitere staatliche Hilfen:
    1) Beistandschaften
    Beim Jugendamt des Kreises Ostholstein - Fachdienst Jugend, Betreuung, Bildung und Sport -, Lübecker Straße 41, 23701 Eutin kann auf freiwilliger Basis für unterhaltsberechtigte Kinder eine sogenannte Beistandschaft eingerichtet werden.

    2) Unterhaltsvorschuss
    Kommt der Unterhaltsverpflichtete seiner Unterhaltsverpflichtung nicht oder nur zum Teil nach, kann für das Kind Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Unterhaltsvorschuss kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden.

    Kontakt:
    Kreis Ostholstein
    Fachdienst Jugend, Betreuung, Bildung und Sport,
    Lübecker Str. 41
    23701 Eutin


  • Unterkunft und Heizung

    Angemessene Unterkunftskosten und Heizkosten kann das Jobcenter Ostholstein in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernehmen. Entsprechende Zahlungen können auch direkt an den Vermieter oder an einen anderen Empfangsberechtigten gehen, wenn die vorgesehene Verwendung anders nicht sichergestellt ist.
    Bewohnen Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, zählen zu den Kosten der Unterkunft Belastungen wie zum Beispiel angemessene Schuldzinsen für Hypotheken, Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, Erbbauzins und Nebenkosten wie bei Mietwohnungen. Die Tilgungsraten werden aber nicht als Kosten anerkannt, denn sie dienen dem Vermögensaufbau, der mit dem Zweck einer Fürsorgeleistung wie das Bürgergeld nicht vereinbar ist.

    Sind die Kosten der Unterkunft zu hoch, gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in dem die tatsächlichen Unterkunftskosten übernommen werden. Sollten die tatsächlichen Unterkunftskosten unangemessen hoch sein, werden Sie schriftlich zur Senkung aufgefordert. Nach Ablauf der Ihnen eingeräumten Frist werden dann nur noch die angemessenen Unterkunftskosten berücksichtigt.
    Die Berechnung der angemessenen Kosten der Unterkunft erfolgt auf Grundlage der vom Kreis Ostholstein erlassenen Regelungen im Rahmen eines schlüssigen Konzeptes.
    Grundsätzlich sind folgende Komponenten zu Grunde zu legen:
    Kaltmiete,
    Nebenkosten,
    Heizkosten und die
    Mietrichtwerte des Kreises Ostholstein
    Bitte beachten Sie, dass ohne Zustimmung des Jobcenters Ostholstein abgeschlossene Mietverträge das Jobcenter Ostholstein nicht binden. Bei nicht eingeholter Zustimmung entfällt der Anspruch auf Umzugsfolgekosten, wie zum Beispiel die Übernahme einer Kaution (siehe auch Stichwort "Umzug"). Bitte stimmen Sie daher jeden Umzug vorab mit dem Jobcenter Ostholstein ab.