Inhalt
Datum: 18.11.2020

Jobcenter Ostholstein schränkt offenen Zugang ein


Die Kunden sollen örtliche Telefonnummern nutzen Angesichts der aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus (COVID-19) schränkt das Jobcenter Ostholstein seinen Kundenservice bis auf Weiteres ein.

Sofern der Kontakt zu den Geschäftsstellen in Oldenburg i. H., auf Fehmarn, in Neustadt i. H., Eutin, Timmendorfer Strand und Bad Schwartau unbedingt erforderlich ist, sollen die Kundinnen und Kunden die örtlichen Telefonnummern nutzen. Sie stehen im Internet unter www.jobcenter-ostholstein.de und an den Eingangstüren der Geschäftsstellen. Unter diesen Telefonnummern können sich Kundinnen und Kunden auch arbeitslos melden. Den Erstantrag auf Arbeitslosengeld II sollen die Kundinnen und Kunden mit einer Kopie ihres Personalausweises in die Hausbriefkästen der örtlichen Geschäftsstellen werfen oder per Post schicken. Weiterbewilligungsanträge und Veränderungsmitteilungen können ebenfalls in die Hausbriefkästen der Geschäftsstellen geworfen oder auch im Internet unter „jobcenter.digital“ eingegeben werden. Weitere Informationen bietet das Jobcenter Ostholstein unter www.jobcenter-ostholstein.de.