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Datum: 25.11.2020

Grundsicherung und Sozialhilfe - Regelsätze steigen zum 01.01.2021

Wer auf staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen ist, bekommt ab Januar 2021 mehr Geld. Alleinstehende erhalten dann 446 Euro im Monat – 14 Euro mehr als bisher.

Die Sätze steigen in allen Regelstufen. Kinder von 14 bis 17 Jahren etwa sollen ab kommendem Jahr 373 Euro erhalten und damit 45 Euro mehr als bisher. Die Leistungen für die 6- bis 13-Jährigen hingegen steigen nur geringfügig. Diese Altersgruppe hatte bei der letzten Neuberechnung weit überproportional profitiert.

Diese Regelsätze gelten ab Januar 2021

Alleinstehende / Alleinerziehende 446 Euro (+ 14 Euro) Regelbedarfsstufe 1
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften 401 Euro (+ 12 Euro) Regelbedarfsstufe 2
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) 357 Euro (+ 12 Euro) Regelbedarfsstufe 3
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 357 Euro (+ 12 Euro) Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 373 Euro (+ 45 Euro) Regelbedarfsstufe 4
Kinder von 6 bis 13 Jahren 309 Euro (+ 1 Euro) Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 5 Jahren 283 Euro (+ 33 Euro) Regelbedarfsstufe 6

Welche weiteren Leistungen wurden neu festgesetzt?

Die Geldleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz werden mit dem Gesetzentwurf zum Regelbedarfsermittlungsgesetz ebenfalls zum 1. Januar 2021 neu festgesetzt. Ein alleinstehender Erwachsener beispielsweise erhält dann 364 Euro und damit 13 Euro mehr als bisher.

Zudem soll im nächsten Jahr die Leistung für den persönlichen Schulbedarf steigen. Von derzeit 150 Euro auf 154,50 Euro; davon werden zunächst 51,50 Euro für das Anfang 2021 beginnende zweite Schulhalbjahr gezahlt und 103 Euro für das darauf im Sommer 2021 folgende erste Schulhalbjahr.