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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Allgemeine Fragen

Gibt es einen Unterschied zwischen Bürgergeld, Hartz 4 und Grundsicherung?

Alle Begriffe beziehen sich auf Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Seit dem 01.01.2023 wird von "Bürgergeld" gesprochen. Die Grundsicherung gibt es für verschiedene Bereiche: Neben der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) gibt es auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII). Das Bürgergeld ist ein Bestandteil der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld und Bürgergeld?

Das Arbeitslosengeld wird aus der Arbeitslosenversicherung finanziert. Das Arbeitslosengeld erhalten Sie daher von der Agentur für Arbeit, wenn Sie in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Diese Voraussetzung gibt es bei dem durch das Jobcenter gezahlten Bürgergeld nicht. Außerdem wird bei der Berechnung der Höhe des Bürgergeldes der Bedarf aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft (siehe zur Erläuterung „Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?“) berücksichtigt. Das Arbeitslosengeld bezieht sich hingegen immer nur auf eine Person und richtet sich nach der Höhe Ihres Verdienstes der vergangenen 12 Monate. Die Leistungen berechnen sich dementsprechend auch sehr unterschiedlich.

Wie werden die Regelsätze für Bürgergeld berechnet?

Zur Berechnung der Regelsätze zieht das Statistische Bundesamt die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe heran.

Außerdem fließen die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter sowie die Preisentwicklung sogenannter regelbedarfsrelevanter Güter und Dienstleistungen in die Berechnung ein. Das sind Güter und Dienstleistungen, die wichtig sind, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern; etwa Lebensmittel, Bekleidung und Drogeriewaren.

Wann kann ich Leistungen vom Jobcenter Ostholstein bekommen?

Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie nicht genug Geld haben, um davon zu leben.

Wenn Sie in der Region des Jobcenters Ostholstein leben, können Sie dazu einen Antrag auf Bürgergeld bei über das Onlineportal jobcenter.digital stellen.
Wir prüfen dann, ob Sie einen Anspruch haben.

Welche Leistungen kann ich grundsätzlich beantragen?

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Suche nach einer Arbeit oder Ausbildung.
Wir können Ihnen, unter bestimmten Voraussetzungen, eine Ausbildung oder Weiterbildung ermöglichen.
Für die Dinge des täglichen Bedarfs wie Essen oder Kleidung können Sie Geld erhalten.
Außerdem können wir die Kosten für Miete und Heizung übernehmen.
Wenn Sie Kinder haben, können Sie Geld für Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch und Freizeitaktivitäten entstehen, erhalten.

Kontakt zum Jobcenter

Wie bekomme ich einen Termin beim Jobcenter Ostholstein?

Am besten wenden Sie sich mit Ihrem Terminwunsch an ihre örtlich zuständige Geschäftsstelle des Jobcenters Ostholstein. Das jeweilige Service/Informationsteam
macht gerne mit Ihnen einen Termin aus. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Punkt "Standorte".

Während der CORONA-Zeit ist die persönliche Kontaktaufnahme mit den Mitarbeitern des Jobcenters Ostholstein sehr eingeschränkt. Hierzu informieren sie sich bitte auf der
Corona-Sonderseite.

Ich kann zum Termin nicht erscheinen. Was muss ich tun?

Sie erreichen Ihren Ansprechpartner oder deren Vertretung telefonisch oder per E-Mail.

Wichtig: Wenn Sie ohne wichtigen Grund zu einem Termin nicht erscheinen, müssen Sie mit einer Kürzung Ihres Geldes rechnen.