Aufgabenbereiche
Die wichtigste Aufgabenstellung des Jobcenters Ostholstein ist die (Wieder-) Eingliederung erwerbsfähiger Menschen in den Arbeitsmarkt. Dieses Ziel verfolgen die „Arbeitsvermittlung des Jobcenters Ostholsteins in Zusammenarbeit mit den pAp’s = persönliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner , die mit Hilfe zahlreicher Mechanismen alles unternehmen, die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitsuchenden zusammenzuführen.
Das Sozialgesetzbuch II - SGB II trat am 01.01.2005 in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden für alle erwerbsfähigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, die Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt zusammengefasst. Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurden ersatzlos gestrichen und durch das sogenannte Arbeitslosengeld II ersetzt. Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist das Fördern und Fordern.
ARBEITSLOSENGELD II
Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben Personen, die
- das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- erwerbsfähig sind, das heißt mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Nicht erwerbsfähige Angehörige , z. B. minderjährige Kinder, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten ein sogenanntes Sozialgeld . Dabei sind, wie bisher in der Sozialhilfe, vorrangig Einkommen und Vermögen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes einzusetzen.
Der laufende Bedarf setzt sich zusammen aus der Regelleistung, ggf. Mehrbedarf bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung oder kostenaufwendiger Ernährung, Leistung für Unterkunft und Heizung.
Einmalige Beihilfen sind grundsätzlich nicht mehr vorgesehen. Die Regelleistung deckt den Lebensunterhalt komplett ab. Leistungsbezieher haben also darauf zu achten, dass aus den monatlichen Leistungen z.B. auch Bekleidung und Hausrat beschafft werden müssen!
Einmalige Leistungen sind nach dem SGB II nur noch in folgenden Fällen vorgesehen: Erstausstattung bei Schwangerschaft oder Geburt, Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte (z. B. wenn eine Wohnung neu bezogen wird und bisher keinerlei Hausrat und Möbel vorhanden waren).
Anträge und Merkblätter finden Sie HIER
Ansprechpartner - regionale Diensteistungen in den Geschäftsstellen
Mit der Arbeitsmarktreform sind erhebliche Konsequenzen bei den Verwaltungsstrukturen verbunden. Das bisherige „Sozialamt“ in der Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung gibt es seit dem 1. 1. 2005 nicht mehr. Seither werden die Aufgaben nach dem SGB II und die Grundsicherung nach dem SGB XII im Kreis Ostholstein durch das Jobcenter Ostholstein in Geschäftsstellen erledigt. Die regionalen Geschäftsstellen befinden sich in Oldenburg i.H. , Neustadt i.H. , Eutin , Timmendorfer Strand und Bad Schwartau . Zusätzlich gibt es auf Fehmarn eine Nebenstelle. Ihren Ansprechpartner in der für Sie zuständigen Geschäftsstelle finden Sie unter Standorte und/oder Zuständigkeiten .