Neue Mietobergrenzen im Kreis Ostholstein
Stand: Januar 2023
Der Kreis Ostholstein hat neue Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft nach § 22 Sozialgesetzbuch 10. Buch (SGB II)
und § 35 Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) festgelegt.
In dem Richtwert sind die Nebenkosten bereits enthalten, z. B. Müllabfuhr, Wasser und Abwasser usw. Extra gerechnet werden die Heizkosten.