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Eingliederungszuschuss (EGZ)

  • Bei Einstellung eines förderungsbedürftigen Arbeitnehmers können Sie als Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten erhalten. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich zum Beispiel nach den Vermittlungshemmnissen eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin. Der Eingliederungszuschuss sowie der Qualifizierungszuschuss müssen vor Beginn der Arbeitsaufnahme beantragt werden.
  • Wenn Sie hierzu Fragen haben, beraten wir Sie gerne. Senden Sie uns dann bitte eine kurze E-Mail.