Inhalt

Eine eigene Wohnung?

Sie wollen eine eigene Wohnung beziehen ?

Sie wollen nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen und lieber in die eigenen vier Wände ziehen? Solange Sie Ihre eigene Wohnung und alle anderen Kosten für Ihren Lebensunterhalt selbst bezahlen können, ist das für das Jobcenter überhaupt kein Problem. Ansonsten ist es vom Gesetzgeber festgelegt, dass junge Menschen unter 25 Jahre bei ihren Eltern wohnen müssen. Denn Ihre Eltern sind Ihnen gegenüber unterhaltsverpflichtet. Das bedeutet, die Eltern bezahlen die Miete, die Lebensmittel, den Strom, Versicherungsbeiträge usw.

Wenn Sie trotzdem ohne Zustimmung des Jobcenters ausziehen, wird die Miete vom Jobcenter nicht übernommen. Und auch von der Regelleistung zum Lebensunterhalt bekommen Sie nur 80 %, bis Sie 25 Jahre alt sind. Dazu wird ebenfalls auch nicht die Erstausstattung Ihrer Wohnung vom Jobcenter übernommen.

Aber es gibt Ausnahmen:

Wenn es ernsthafte Probleme mit Ihren Eltern gibt, Sie z.B. bereits nachweislich Hilfen durch das Jugendamt erhalten o.ä., kann die eigene Wohnung unter Umständen vom Jobcenter bezahlt werden. Aber sprechen Sie uns trotzdem an, bevor Sie umziehen und beantragen zunächst einmal die Zustimmung vom Jobcenter. Die Miete kann auch nur bis zu einer bestimmten Höhe übernommen werden, deshalb müssen Sie zunächst ein Mietangebot von uns prüfen lassen.