Betriebliches Praktikum
- Im Rahmen der Eignungsprüfung für die Besetzung eines Arbeitsplatzes haben Sie die Möglichkeit die Fähigkeiten und Qualifikationen eines potentiellen Mitarbeiters über ein Praktikum abzuklären. Der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter können in dieser Zeit auch gezielt Kenntnisse vermittelt werden. Das Praktikum darf höchstens sechs Wochen dauern.
- Während der Praktikumszeit werden die Leistungen zum Lebensunterhalt durch das Jobcenter Köln weiter gezahlt, Fahrkosten werden durch das Jobcenter Köln erstattet.
- Die Kontaktaufnahme zu den Mitarbeiter/innen des Jobcenters Ostholstein ist immer vor Beginn des Praktikums notwendig.