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Gesetzesgrundlage

Geregelt ist die Teilzeitausbildung im Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Die Teilzeitregelungen des BBiG beziehen sich hauptsächlich auf den betrieblichen Teil der dualen Ausbildung. Die Zeit in der Berufsschule ist davon ausgenommen und bedarf der Abstimmung mit der Berufsschule.

Die gesetzlichen Anforderungen für die Aufnahme einer Teilzeitausbildung sind im neuen BBiG (§7a BBiG) sowie inhaltsgleich für Handwerksberufe in der Handwerksordnung (§27b HwO) geregelt.