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Existenzgründer


Sie beziehen Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGBII)/Bürgergeld und möchten sich mit einer Gründungsidee selbständig machen? Dann sollten alle Schritte sorgfältig überlegt und geplant werden.

Ist eine Beratung erforderlich?

Im Vorfeld der Gründung ist zunächst eine ausführliches Beratungsgespräch bei ihrem zuständigen Jobcenter erforderlich.
Zusammen werden sie die erforderlichen fachlichen und unternehmerischen Kompetenzen sowie die persönliche Eignung für die geplante Selbständigkeit überprüft. Zudem werden Chancen und Risiken für ihre Selbständigkeit und auch Fördermöglichkeiten thematisiert.
Gegebenenfalls kann ihr Ansprechpartner/ihre Ansprechpartnerin in frage kommende Unternehmensberatungen für vorbereitende Seminare benennen.

Inhalte dieser Seminare sind unter anderem:

  • Businessplan als Basis der Gründung
  • Marketing, Werbung und kaufmännische Grundlagen
  • Rechtliche und steuerrechtliche Grundlagen
  • Finanzplanung

Ist die persönliche Eignung für eine Selbständigkeit gegeben?

Eine Selbständigkeit geht mit viel Selbstverantwortung und zumeist auch finanziellem Risiko einher. Daher ist es angeraten die persönliche Eignung und die individuellen Ziele genau zu prüfen.

Folgende Kriterien werden für eine erfolgreiche Selbständigkeit vorausgesetzt:

  • Sind kommunikative und methodische Umsetzungskompetenzen vorhanden?
  • Verfüge ich über ausreichend unternehmerische Qualitäten, wie zum Bespiel betriebswirtschaftliches Wissen?
  • Habe ich Kenntnisse in Marketing, Vertrieb oder Buchführung?
  • Habe ich beispielsweise bereits Vorerfahrungen in dem angestrebten Berufsbereich?
  • Wie sind die familiären Rahmenbedingungen?
  • Wie sind persönliche Rahmenbedingungen? Bin ich ausreichend belastbar?
  • Bin ich bereit zu überdurchschnittlich hohen Arbeitszeiten?
  • Bin ich bereit finanzielle Einschränkungen hinzunehmen und mit wechselndem Einkommen umzugehen?

Welche Unterlagen werden im Jobcenter benötigt?

  • Gewerbeanmeldung
  • Businessplan mit ausführlicher Gründungsidee
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan über mindestens 12 Monate
  • Erlös-u. Rentabilitätsvorschau mit erwartetem Umsatz und Kosten sowie Ermittlung der Gewinnerwartung für 3 Jahre
  • Liquiditätsplan mit der Einschätzung der monatlichen Einzahlungen, Kosten und Investitionen
  • eine ausgefüllte vorläufige Prognose zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (EKS) für 6 Monate. Diese erhalten Sie in unserem Downloadbereich oder in ihrem zuständigen Jobcenter.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Einstiegsgeld gemäß §16b SGBII

Das Einstiegsgeld kann als Zuschuss zum Bürgergeld gezahlt werden. Ihre persönliche Ansprechpartnerin/ihr Ansprechpartner kann die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit mit dem Einstiegsgeld unter bestimmten Voraussetzungen unterstützen.

Voraussetzungen:

    • persönliche, unternehmerische und fachliche Eignung für eine erfolgreiche Existenzgründung
    • wirtschaftliche Tragfähigkeit der Selbständigkeit
    • Überwindung der Hilfsbedürftigkeit innerhalb eines individuell angemessenen Zeitraumes
    • Bei Gründerinnen und Gründern aus der Arbeitslosigkeit im SGB II wird als angemessener Zeitrahmen bis zum Erreichen der Tragfähigkeit eine Dauer von maximal 24 Monaten zu Grunde gelegt.

Bitte beachten Sie:
- Der Antrag muss vor Aufnahme der Selbständigkeit gestellt werden. - 

Sachmittel gemäß § 16c SGBII

Die Selbständigkeit muss dazu geeignet sein die Hilfebedürftigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit zu beendet. Bei einer Neugründung innerhalb von 24 Monaten und bei einer bestehenden Selbständigkeit innerhalb von 12 Monaten.

Was wird gefördert?

Eine dem Grunde nach tragfähige Selbständigkeit kann mit zwingend erforderlichen Sachgütern unterstützt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    • Die Selbständigkeit muss eindeutig auf betrieblichen Zweck ausgerichtet sein.
    • Der Umfang des Vorhabens muss angemessen sein.
    • Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit muss gegeben sein.

Grundlage der Überprüfung ist der Business-und Finanzplan.

Wie wird gefördert?

Mit Darlehen oder Zuschuss. Auch eine Kombination ist möglich. Der Zuschuss ist zweckgebunden zu vergeben und auf einen Maximalbetrag von 5.000 € begrenzt. Sie können einmalig oder in monatlichen Raten bewilligt werden.


Wichtig zu wissen!

Ihr zuständiger Ansprechpartner entscheidet in jedem Einzelfall über die Notwendigkeit einer Förderung. Es können nur hauptberufliche Selbständigkeiten gefördert werden und es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Wenn die Tragfähigkeit nicht bestätigt werden kann, ist eine Förderung ausgeschlossen.

Die Anrechnung der Gewinne auf das Bürgergeld werden mit dem Leistungssachbearbeiter der zuständigen Leistungsabteilung besprochen.