Bildungspaket
Mitmachen möglich machen
Die folgenden Leistungen können Sie über Bildung und Teilhabe erhalten:
- Schulbedarf
- Schülerbeförderungkosten
- Aufwendungen zum gemeinschaftlichen Mittagessen
- eintägige oder mehrtätige Schulausflüge
- Ausflüge von Kindertageseinrichtungen (KiTa)
- Lernförderung
- soziale und kulturelle Teilhabe (z.B.: Sportverein, Musikschule)
Genaue Informationen und Leistungsbeschreibungen finden Sie auf den Internetseiten des Fachdienstes Soziale Hilfen im Kreis Ostholstein. Zur besseren Information gibt es eine
Liste mit häufigen Fragen (FAQ) zur Bildungskarte.
Die notwendigen Vordrucke zur Beantragung von Leistungen aus dem Bildungspaket finden Sie im Download-Center auf unserer Homepage.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
An wen wende ich mich?
Ich beziehe Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Bitte wenden Sie sich an die Stelle, von der Sie auch die laufenden monatlichen Leistungen erhalten.
Ich möchte Leistungen anbieten und benötige mehr Informationen
Für die Abrechnung für Mittagsverpflegung oder für Teilhabe ist eine Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Ostholstein Voraussetzung.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Kreis Ostholstein.
Wie werden die Leistungen erbracht?
Den Schulbedarf und die Schülerbeförderungskosten erhalten Sie als Geldleistung.
Alle anderen Leistungen werden nicht als Geldleistung erbracht.
- Es wird direkt an den jeweiligen Anbieter der Leistungen gezahlt (z.B. bei Klassenfahrten an die Schule).
Ich beziehe Bürgergeld bzw. Sozialgeld
Als Empfänger/in von Bürgergeld wenden Sie sich an Ihre zuständige Geschäftsstelle des Jobcenters Ostholstein.
Ich beziehe Kinderzuschlag oder Wohngeld
Bitte wenden Sie sich an den Kreis Ostholstein, Fachdienst Soziale Hilfen.
Sie können auch bei der für Sie zuständigen Familienkasse oder Wohngeldbehörde für Sie nachfragen. Den benötigten Antrag erhalten Sie von dort.