Bildungspaket
Mitmachen möglich machen
Das Bildungspaket findet seit seiner Einführung in 2011 in Ostholstein große Zustimmung seitens der leistungsberechtigten Familien. Kreis und Jobcenter haben seitdem viel für einen einfachen und möglichst unbürokratischen Zugang zum Bildungspaket getan.
Der Kreis Ostholstein und das Jobcenter Ostholstein führten 2013 die elektronische Bildungskarte ein.
Mit diesem Online-Verfahren wurde das bisherige Gutschein- und aufwändige Abrechnungsverfahren für die Gewährung von Bildungs- und Teilhabeleistungen abgelöst. Der Wunsch vieler Leistungsanbieter nach einer einfachen Abrechnung wurde nach Gesprächen mit Vereinen, Schulen, Kindertageseinrichtungen und weiteren Institutionen gern aufgenommen.
Die folgenden Teilhabeleistungen stehen auch nach der Umstellung auf das Online-Verfahren zur Verfügung:
- Schulbedarf
- Schülerbeförderungkosten
- Aufwendungen zum gemeinschaftlichen Mittagessen
- eintägige oder mehrtätige Schulausflüge
- Ausflüge von Kindertageseinrichtungen (KiTa)
- Lernförderung
- soziale und kulturelle Teilhabe (z.B.: Sportverein, Musikschule)
Genaue Informationen und Leistungsbeschreibungen finden Sie auf den Internetseiten des Fachdienstes Soziale Hilfen im Kreis Ostholstein. Zur besseren Information gibt es eine
Liste mit häufigen Fragen (FAQ) zur Bildungskarte.
Die notwendigen Vordrucke zur Beantragung von Leistungen aus dem Bildungspaket finden Sie im Download-Center auf unserer Homepage.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
An wen wende ich mich?
Ich beziehe Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld
Als Empfänger/in von Bürgergeld wenden Sie sich an Ihre zuständige Geschäftsstelle des Jobcenters Ostholstein.
Ich beziehe Kinderzuschlag oder Wohngeld
Bitte wenden Sie sich an den Kreis Ostholstein, Fachdienst Soziale Hilfen.
Sie können auch bei der für Sie zuständigen Familienkasse oder Wohngeldbehörde für Sie nachfragen. Den benötigten Antrag erhalten Sie von dort.
Ich beziehe Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Bitte wenden Sie sich an die Stelle, von der Sie auch die laufenden monatlichen Leistungen erhalten.
Ich möchte Leistungen anbieten und benötige mehr Informationen
Für die Abrechnung für Mittagsverpflegung oder für Teilhabe ist eine Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Ostholstein Voraussetzung.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Kreis Ostholstein.
Wie werden die Leistungen erbracht?
Den Schulbedarf und die Schülerbeförderungskosten erhalten Sie als Geldleistung.
Alle anderen Leistungen werden nicht als Geldleistung erbracht.
- Es wird direkt an den jeweiligen Anbieter der Leistungen gezahlt (z.B. bei Klassenfahrten an die Schule).