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Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche


Arbeitsplatzsuche

In unserer Jobbörse finden Sie offene Stellen (Minijob, Arbeit, Ausbildung).

Oder Sie bewerben Sich initiativ bei Betrieben, die Sie interessieren auch wenn keine Stellen ausgeschrieben sind. Oftmals entstehen dadurch Kontakte, die Sie bei der Jobsuche weiterbringen können. Vielleicht können Sie ein Probearbeiten mit Ihrem Wunscharbeitgeber vereinbaren, wir helfen Ihnen gern dabei weiter. Sprechen Sie uns an.

Ein Arbeitgeber hat Fragen zu Förderung durch das Jobcenter und die Voraussetzung für eine Probearbeit? Geben Sie die Kontaktdaten Ihres perönlichen Ansprechpartners gerne auch an potenzielle Arbeitgeber weiter!

Bewerbungen

Für eine erfolgreiche Arbeits- oder Ausbildungsstellenaufnahme sind neben der eigenen Motivation gute Bewerbungsunterlagen wichtig.

Sie erhalten Unterstützung bei:

  • der Erstellung neuer Bewerbungsunterlagen
  • der Überarbeitung Ihrer existierenden Unterlagen
  • der Vorbereitung von Vorstellungsgesprächen durch gezielte Trainings
  • der Entwicklung eigner Bewerbungsstrategien

Diese Angebote können von Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Rahmen verschiedener Formate als Gruppenseminare mit intensiver Betreuung oder als Einzelcoaching mit individueller Betreuung und Terminabsprache für Sie gebucht werden.

Finanzielle Leistungen bei Arbeitsaufnahme

Bei Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung können Kosten entstehen. Einige dieser Kosten können vom Jobcenter Ostholstein übernommen werden.

Wichtig: Beantragen Sie die Leistungen immer bevor sie tatsächlich entstehen! Ohne vorherige Antragstellung kann keine Kostenübernahme erfolgen.

Folgende Kosten können gegebenenfalls vom Jobcenter übernommen oder bezuschusst werden:

  • Bewerbungen
  • Fahrten zu Vorstellungsgesprächen
  • Erwerb eines Führerscheines zur Arbeitsaufnahme
  • Erwerb eines Pkw
  • Arbeitskleidung oder -material
  • Pendelfahrten

Bitte bedenken Sie, dass es sich hierbei um Ermessensleistungen handelt. Das bedeutet, die Übernahme dieser Kosten nicht garantiert ist, sondern jeweils im Einzelfall auf Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit überprüft wird.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihren persönlichen Ansprechpartner.


Einstiegsgeld (ESG)

Ist die Arbeitsaufnahme mit einem höheren Aufwand verbunden, kann zur Unterstützung für die ersten Monate ein Einstiegsgeld gewährt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Arbeitsaufnahme Ihre Hilfebedürftigkeit beendet bzw. auf lange Sicht zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit führt. Das Gute dabei ist, dass ESG kein Kredit ist und nicht zurückgezahlt werden muss. Es wird zusätzlich gewährt und nicht auf die regulären Geldzahlungen des angerechnet. Bitte fragen Sie hierzu Ihren persönlichen Ansprechpartner.


Gutschein für eine private Arbeitsvermittlung (AVGS-MPAV)

Zur Unterstützung Ihrer Arbeitssuche kann Ihnen, bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen, ein Gutschein für einen privaten Arbeitsvermittler ausgegeben werden.


Eingliederungszuschuss für Ihren Arbeitgeber (EGZ)

Nehmen Sie Arbeit in einem Tätigkeitsfeld auf, in dem Ihnen Erfahrung oder Qualifikationen fehlen, kann dem Arbeitgeber ein finanzieller Ausgleich für den erhöhten Einarbeitungsaufwand gewährt werden. Diesen Ausgleich muss er gegebenenfalls vorab im Jobcenter beantragen. Sie bekommen ganz normal Ihr Gehalt, und der Arbeitgeber erhält einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt bis zu 50% maximal für 12 Monate.