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Berufsabschlüsse

Umschulungen

BETRIEBLICHE EINZELUMSCHULUNG (BEU)

Die betriebliche Einzelumschulung ist eine berufliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Diese Form der Ausbildung kann von jungen Erwachsenen aber auch nach dem 25. Lebensjahr begonnen werden. Die Ausbildungszeit reduziert sich dabei um ein Drittel der regulären Ausbildungszeit. Die betriebliche Einzelumschulung ist sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit in allen dualen Ausbildungsgängen möglich, unabhängig von Ihrem Alter. Wie bei der regulären Ausbildung wird Ihnen die Praxis im Betrieb vermittelt, die notwendige Theorie in der Berufsschule.

Wir informieren Sie gerne ausführlich über die notwendigen Schritte zur erfolgreichen Umsetzung einer betrieblichen Einzelumschulung in einem Beratungsgespräch.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses in verkürzter Zeit
  • Zusätzliches Einkommen neben den Zahlungen zur Grundsicherung
  • Bessere Chancen auf eine Anschlussbeschäftigung aufgrund der Bindung an den Betrieb und die Praxisnähe
  • Insgesamt deutlich bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt
  • Umschulung auch in Teilzeit möglich
  • Unterstützungsmöglichkeit beim Lernen durch umschulungsbegleitende Hilfen

Unser Service für Sie

  • Erstattung der Fahrkosten zwischen Wohnort und Ausbildungsstelle/Berufsschule Wohnort und Berufsschule
  • Ggf. notwendige Kosten für auswärtige Unterbringung
  • und Verpflegung (Pauschalbeträge)
  • Kinderbetreuungskosten in Höhe von max. 130€ im Monat je Kind
  • Kosten für eventuell notwendige Nachhilfe
  • Erstattung notwendiger Arbeitskleidung, die nicht durch den Arbeitgeber gestellt wird
  • Individuelle Unterstützung und Beratung

Eine betriebliche Einzelumschulung hat aber nicht nur für Sie, sondern auch für den Ausbildungsbetrieb einige entscheidende Vorteile gegenüber einer regulären Ausbildung.  Sollten Sie einen Betrieb für eine Umschulung im Auge haben, sprechen Sie uns am besten gleich an. Wir beraten Sie und Ihren Arbeitgeber auch gerne ausführlich zu unseren Leistungen im Vorfeld, um Sie für die Umschulung fit zu machen.

Ausbildungen in Teilzeitform

Sie möchten eine Ausbildung machen? Konnten dies bislang aber nicht realisieren, weil Sie alleinerziehend sind oder jemanden pflegen? Dann könnte die Teilzeitausbildung eine Möglichkeit für Sie sein, Ihr Ziel doch noch zu erreichen. Mit einer Teilzeitausbildung erhalten Sie einen regulären Berufsabschluss.

Während einer Teilzeitberufsausbildung müssen Ausbildungsinhalte innerhalb kürzerer Zeit erlernt werden. Daher richtet sie sich an besonders motivierte und leistungsstarke Menschen, die Kinder betreuen und Angehörige pflegen. Aber auch für Menschen mit Behinderung und lernbeeinträchtigte Personen können für eine Teilzeitausbildung in Frage kommen. Ebenfalls können Flüchtlinge in besonderer Weise von dieser Form der Ausbildung profitieren.

Wenn Sie sich für eine Teilzeitausbildung interessieren, dann ist eine ausführliche Beratung durch Ihrem persönlichen Ansprechpartner oder bei der Beauftragten für Chancengleichheit notwendig. Diese stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Ausländische Berufs- und Ausbildungsabschlüsse

Sie haben im Ausland einen Schulabschluss gemacht oder eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen? Dann sollten Sie ihren Abschluss in Deutschland anerkennen lassen. Damit wird der Einstieg auf den Arbeitsmarkt deutlich leichter.

Häufig fallen Kosten für Übersetzungen oder weitere Bearbeitungsgebühren an. Diese Kosten kann das Jobcenter Ostholstein für sie übernehmen.

Bitte beachten Sie:

Damit das Jobcenter Ostholstein die Kosten übernehmen kann, müssen Sie zuerst einen Antrag bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner stellen. Bitte sprechen Sie uns daher vor der Anerkennung unbedingt an. Ohne einen Antrag können die Kosten nicht übernommen werden.

Falls Ihr Abschluss in Deutschland nicht direkt anerkannt werden kann und Sie dafür noch einen Anerkennungslehrgang oder andere Qualifikationen benötigen, melden Sie sich bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen den richtigen Kurs zu finden.

Externenprüfung

Neben dem klassischen Werdegang Schulabschluss – Ausbildung – Berufsabschluss gibt es für Sie gegebenenfalls auch die Möglichkeit, einen anerkannten Ausbildungsabschluss bei der zuständigen Kammer mit einer Prüfung für Externe abzulegen. Dies könnte eintreffen, wenn Sie einen Abschluss in einem Berufsfeld wünschen, in dem Sie bereits einige Jahre ohne Abschluss gearbeitet haben, und damit über genügend praktisches Wissen verfügen.

Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Abschlussprüfungen auch ohne eine klassische Ausbildung nachgeholt werden können. Zur Abschlussprüfung bei der Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK) kann zugelassen werden wer:

  • mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung ableget werden soll.

Von diesen Voraussetzungen kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise sichergestellt wird, dass Kenntnisse und Fertigkeiten erworben wurden, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Sowohl HWK als auch IHK haben ihrerseits Beratungsmöglichkeiten eingerichtet, die Sie bei Interesse unbedingt wahrnehmen sollten:
Ansprechpartner bei der HWK Lübeck
Informationen zur Beantragung bei der IHK Schleswig-Holstein

Wenn Sie Interesse an einer Externenprüfung haben, hat das Jobcenter auch die Möglichkeit zu prüfen, ob die Fördervoraussetzungen für die Teilnahme an einem förderbaren Vorbereitungskurs für Sie vorliegen. Wenden Sie sich dazu an Ihren persönlichen Ansprechpartner.