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Berufsausbildung in Teilzeit

Keine halbe Sache!


Informationen für Auszubildende und Betriebe

Berufsausbildung in Teilzeit – Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Grundsätzlich kann seit Januar 2020 jeder Auszubildende seine Berufsausbildung in Teilzeit absolvieren. Davor war das nur mit einem besonderen Grund möglich, zum Beispiel, wenn der Azubi ein eigenes Kind zu betreuen hatte, einen Angehörigen gepflegt hat oder sportlich sehr eingebunden war. Das Ausbildungsmodell Teilzeitausbildung richtet sich nach wie vor vorwiegend an Eltern, die neben der Ausbildung ein Kind erziehen, so dass sie die Arbeitszeit reduzieren müssen, um die Doppelbelastung zu reduzieren.


Für wen kann eine Teilzeitberufsausbildung sinnvoll sein?

  • Für Auszubildende mit Erziehungstätigkeit

  • Alleinerziehende

  • Auszubildende die Angehörige pflegen

  • Umzuschulende (Neben einer Erstausbildung junger Menschen ist es auch Erwachsenen möglich eine verkürzte betriebliche Ausbildung zu absolvieren.

  • Menschen, die ohne formellen Berufsabschluss bereits einer Erwerbstätigkeit nachgehen und so ihren Berufsabschluss nachholen.

  • Menschen, die eine Lernbeeinträchtigung aufweisen

  • Menschen mit Behinderungen

  • Geflüchtete Menschen (die vielleicht zusätzlich einen Sprachkurs belegen)

  • Leistungssportler


Wie lange dauert die Teilzeitausbildung?

Wichtig! ⮕Teilzeitausbildungen müssen nicht verkürzt werden

Mit der Neuregelung des BBiG (§7a BBiG) wurde die Teilzeitausbildung von der Verkürzung der Ausbildungsdauer entkoppelt.

Daher entspricht die Ausbildungszeit einer Teilzeit- sowie einer Vollzeitausbildung in beiden Fällen der regulären Ausbildungsdauer. Das heißt, die Ausbildungszeit einer Teilzeitausbildung wird entsprechend der vereinbarten Ausbildungszeit verlängert.

Beispiel: Eine Auszubildende betreut nebenbei noch ihr 2jähriges Kind, absolviert jedoch eine 3-jährige Ausbildung. Aufgrund der Doppelbelastung will die ihre Arbeitszeit auf 75% verkürzen. Damit verschiebt sich das Ende ihrer Ausbildung um etwa ein Jahr. Die Ausbildung dauert in diesem Falle also vier Jahre statt drei.

Die Ausbildungsdauer ist jedoch auf höchstens das Eineinhalbfache der in der Ausbildungsordnung für eine Berufsausbildung in Vollzeit festgelegten Dauer begrenzt.

Beispiel: Eine Auszubildende mit Migrationshintergrund und zwei Kindern besucht derzeit einen Sprachkurs, möchte jedoch zusätzlich eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren. Sie vereinbart mit dem Betrieb eine wöchentliche Arbeitszeit von nur 50%. Die Dauer der Ausbildungszeit würde sich demnach auf sechs Jahre verdoppeln.

Wegen der gesetzlichen Obergrenze dauert die Teilzeitausbildung in diesem Fall jedoch viereinhalb Jahre.

Aber: für leistungsstarke Auszubildende besteht auch weiterhin die Möglichkeit einer Verkürzung der Ausbildungsdauer.