Aktuelle Informationen
der Geschäftsführung des Jobcenters Ostholstein
Liebe Kunden,
das Bürgergeldgesetz hat mit dem Schlichtungsverfahren nach § 15a Sozialgesetzbuch II (SGB II) ab dem 01. Juli 2023 ein Angebot zur einvernehmlichen Lösung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Integrationsfachkräften (IFK) und Leistungsberechtigten bei Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans nach § 15 SGB II geschaffen.
Weitere Informationen finden sie im Bereich “Arbeitnehmer“.
Bürgergeld
Bundestag und Bundesrat haben am 25.11.2022 das sog. Bürgergeld beschlossen, das damit zum 01.01.2023 mit ersten Regelungen in Kraft treten kann.
Wenn Sie schon Leistungen nach dem SGB II beziehen gilt für Sie:
- Für die Zeit ab dem 01.01.2023 erhalten Sie voraussichtlich ab der 51. Kalenderwoche einen Änderungsbescheid, der den erhöhten Regelbedarf ab Januar berücksichtigt und Ihren Anspruch neu berechnet.
- Sie brauchen keinen neuen Antrag zu stellen!
Sofern Sie noch keine Leistungen nach dem SGB II beziehen, können Sie mit Hilfe von Wohngeldrechnern im Internet prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld oder nach dem SGB II haben.
Einen möglichen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II können Sie hier grob ermitteln.
Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter Ostholstein stellen wollen, dann nutzen Sie bitte unbedingt die Möglichkeit der Online-Antragstellung über das Portal jobcenter.digital!
Weiterführende Informationen über die Einführung des Bürgergeldes ab 01.01.2023.
Aktuelle Informationen zur Einführung des Bürgergeldes finden sie unter "Presseinformationen".
Registrierung und Versorgung von Flüchtlingen aus der Ukraine im Kreis Ostholstein
Wenn Sie Unterstützung in Form von Unterkunft, finanzieller Hilfen und Krankenversorgung benötigen, finden sie unter "Aktuelles" Informationen darüber.