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Wissenswertes von A-Z

Es wurden 4 Einträge mit dem Anfangsbuchstaben „B“ gefunden

B

  • Bedarfsgemeinschaft (BG)

    Die Bedarfsgemeinschaft kann in der Regel mit der Familie gleichgesetzt werden. Zu ihr gehören:
    1. die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
    2. im Haushalt lebende Eltern/Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes unter 25 Jahre und der im Haushalt lebenden Partner dieses Elternteils,
    3. als Partner der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten der nicht dauernd getrenntlebende Ehegatte, die Person, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebt, der nicht dauernd getrenntlebende Lebenspartner,
    4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder unter 25 Jahre der unter 1. - 3. genannten Personen.
    Unter 25jährige Kinder gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern, wenn sie ihren Bedarf durch eigenes Einkommen decken können oder wenn sie selbst ein Kind haben. In diesen Fällen bilden sie zusammen mit ihrem Kind eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Sind die Eltern nicht erwerbsfähig, bilden sie trotzdem mit ihren unter 25jährigenKindern eine Bedarfsgemeinschaft, wenn mindestens ein Kind erwerbsfähig ist - also mindestens 15 Jahre alt.


  • Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht GEZ

    Seit Juli 2009 wird mit jedem Bürgergeld - Bewilligungsbescheid automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio übersandt.

    Wenn Sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden möchten, ist dies nur in Verbindung mit einem schriftlichen Antrag möglich. Dem Antrag fügen Sie bitte diese Bescheinigung im Original bei. Anträge erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de/service.

    WICHTIG:
    Nur die Übersendung dieser Bescheinigung reicht für die Befreiung nicht aus. Senden Sie diese Bescheinigung mit einem ausgefüllten Antrag auf Befreiung an folgende

    Adresse:
    ARD, ZDF und Deutschlandradio
    Beitragsservice
    50656 Köln

    Über den Antrag auf Gebührenbefreiung entscheidet ausschließlich der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
    Bei Fragen zu der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.


  • Bescheide

    Entscheidungen über die von Ihnen beantragte Leistung und jede spätere Änderung teilt Ihnen das Jobcenter schriftlich mit. Einen schriftlichen Bescheid erhalten Sie auch, wenn Ihrem Antrag nicht oder nicht in vollem Umfang entsprochen werden kann, wenn die Leistung vermindert oder die Zahlung ganz eingestellt werden muss oder wenn Sie die Leistung zu Unrecht erhalten und zurückzuzahlen haben.


  • Bürgergeld

    Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten als Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ebenfalls Bürgergeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) haben (§ 19 Absatz 1 Satz 2 SGB II). Anspruchsberechtigt sind auch Bezieher von Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung auf Zeit. Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft, die Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer beziehen oder die Altersgrenze erreicht haben, haben keinen Anspruch auf Bürgergeld.
    Das Bürgergeld umfasst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt, Leistungen für Unterkunft und Heizung und die Gewährung eines Darlehens bei Bestehen eines unabweisbaren Bedarfs im Einzelfall.