Inhalt

Wissenswertes von A-Z

Es wurde 1 Eintrag mit dem Anfangsbuchstaben „N“ gefunden

N

  • Notfälle

    In besonderen Lebenslagen kann zur Abwehr von Notsituationen eine Sach- oder Geldleistung in Form eines Darlehens gewährt werden. Hieran werden strenge Anforderungen gestellt. Das Darlehen wird dann über Abzüge bei der Auszahlung des monatlichen Bürgergeldes getilgt.