Wie werden die Leistungen erbracht?
Den Schulbedarf und die Schülerbeförderungskosten erhalten Sie als Geldleistung.
Alle anderen Leistungen werden nicht als Geldleistung erbracht.
- Es wird direkt an den jeweiligen Anbieter der Leistungen gezahlt (z.B. bei Klassenfahrten an die Schule).