Inhalt

Wie werden die Leistungen erbracht?

Den Schulbedarf und die Schülerbeförderungskosten erhalten Sie als Geldleistung.

Alle anderen Leistungen werden nicht als Geldleistung erbracht.

  • Es wird direkt an den jeweiligen Anbieter der Leistungen gezahlt (z.B. bei Klassenfahrten an die Schule).